Heckler & Koch muss zahlen

Der Waffenhersteller wird wegen der Lieferung von Waffen nach Mexiko vom Landgericht Stuttgart zu einem Bußgeld in Millionenhöhe verurteilt. Jetzt wurden Rechtsmittel eingelegt

 
Foto: Michael Kienzler
 

Oberndorf/Stuttgart. Der Prozess um illegale Waffenlieferungen nach Mexiko vor dem Landgericht Stuttgart ist beendet: Der Waffenhersteller Heckler & Koch wurde zu einem Bußgeld verurteilt, zwei ehemalige Mitarbeiter erhielten Bewährungsstrafen, drei weitere Angeklagte – darunter zwei ehemalige Geschäftsführer – wurden freigesprochen.

Aktuell hat das Landgericht mitgeteilt, dass sowohl die Staatsanwaltschaft, wie auch die Verurteilten Revision beantragt haben. Nun wird das Verfahren vom Bundesgerichtshof geprüft.

Konkret ging es in dem sich über Jahre hinziehenden Verfahren um die Lieferung von rund 5000 Sturmgewehren des Typs G36 in Unruheprovinzen in Mexiko im Wert von rund 4,1 Millionen Euro – nach geltendem deutschen Recht hätten die Waffen gar nicht geliefert werden dürfen. Deshalb sollen die nötigen Genehmigungen erschlichen worden sein. Vor diesem Hintergrund verurteilte das Gericht einen ehemaligen Vertriebsleiter wegen bandenmäßiger Ausfuhr von Waffen zu einer Bewährungsstrafe, eine Sachbearbeiterin wegen Beihilfe. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich Haftstrafen von mehr als zwei Jahren gefordert. Ob Rechtsmittel eingelegt werden, stand noch nicht fest.

Das Bußgeld in Millionenhöhe wird nach übereinstimmender Einschätzung von Experten den finanziell angeschlagenen Waffenhersteller schmerzen. Neben dem finanziellen Schaden gibt es zudem den Imageschaden – vor dem Hintergrund der Beteiligung an Ausschreibungen unter anderem bei der Bundeswehr  ist ein solcher Prozess nicht eben hilfreich. 

Wobei die Aufmerksamkeit für diesen Vorgang noch nicht vorbei sein dürfte: Bei dem jetzt zu Ende gegangenen Verfahren mussten sich die von Gericht und Anklage ausgemachten Hauptverantwortlichen nämlich gar nicht verantworten. Einer der beiden Männer ist inzwischen verstorben, der andere nach Auskunft seines Anwalts gesundheitlich nicht in der Lage, Mexiko zu verlassen. Für ihn hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart einen internationalen Haftbefehl beantragt, über den das Gericht noch entscheiden muss.

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