Clubs stehen zusammen

Mehr als 90 Betreiber von Spielstätten und Festivals schließen sich zur Interessengemeinschaft zusammen. Das Ziel: politisches Gewicht, Wissenstransfer — und ein Ende des Clubsterbens

 
Foto: IG Clubkultur Baden-Württemberg
 

Stuttgart. Mehr als 90 Akteure aus 17 Städten im Land haben sich zur neuen Interessengemeinschaft (IG) Clubkultur Baden-Württemberg zusammengeschlossen. Die IG soll künftig die Interessen der "Gesamtheit aller Spielstätten, Festivals und Veranstalter genreübergreifend aus den populärmusikalischen Bereichen gegenüber Politik, Verwaltung und Wirtschaft vertreten". Dem Zusammenschluss soll dabei eine Moderatorenrolle zukommen. Als weiterer Grund für die Kooperation wurde ein bereits vor Corona begonnenes Clubsterben genannt, da vielerorts Investoren die Orte kaufen oder es Lärmkonflikte gebe. Die Verantwortlichen fürchten, dass die Pandemie diese Entwicklung aufgrund der Auswirkungen des Lockdowns beschleunigt.

In Städten wie Berlin und Zürich hat man mit deratigen Zusammenschlüssen bereits seit Jahren gute Erfahrungen gemacht.

Nach Einschätzung der Initiatoren kommt den Clubs im Land eine wichtige Aufgabe zu – ganz abgesehen von Arbeitsplätzen und Umsätzen: "Livemusikspielstätten und Musikclubs sind Teil der Kreativwirtschaft. Sie prägen das kulturelle Leben und Angebot unserer Städte maßgeblich. Hier wird der Nachwuchs gefördert, experimentiert und kulturell und gesellschaftlich gebildet. Sie sind Zufluchtsort, Zuhause und Arbeitsplatz – schaffen Freiräume, fördern Ideen und ermöglichen Entfaltung. Sie sind somit maßgeblich an der Standortqualität einer Stadt beteiligt."

Zugleich gebe es im Baurecht eine nicht hinnehmbare Verallgemeinerung: "In der Baunutzungsverordnung (BauNVO) des Bundes werden Musikclubs und Livemusikspielstätten also als Vergnügungsstätten geführt und damit gleichgesetzt mit Diskotheken, Spielhallen, Striptease-Lokalen, Bordellen und Wettbüros. Laut Gesetz handelt es sich bei Vergnügungsstätten um Gewerbebetriebe, es steht also die kommerzielle Unterhaltung von Besucher im Vordergrund – dem höheren Interesse der Kulturvermittlung wird hier keinerlei Betrachtung geschenkt. Außerdem ordnet die BauNVO den unterschiedlichen Grundstücksartenbestimmte zulässige Nutzungsarten und Dichtehöchstwerte zu. Anlagen kulturellen Zwecks haben dabei den Vorteil, auch in Wohngebieten zulässig oder ausnahmsweise zulässig zu sein. Vergnügungsstätten jedoch sind hier nur ausnahmsweise zulässig – Musikclubs und Livemusikspielstätten wird also von vornherein die planerische Genehmigungsgrundlage genommen."

Hier will sich die IG für Änderungen einsetzen, ebenso will man eine Wissensdatenbank aufbauen und Weiter- und Fortbildungsangebote aufbauen. Zugleich fordert man einen "Popbeauftragen" für das Land sowie einen "eigenen Haushaltsposten zur Förderung der Clubkultur". Dahingehend klopfen die Verantwortlichen der IG aktuell auch die Wahlprogramme der zugelassenen Parteien für die Landtagswahl ab.

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