EnBW-Deal war verfassungswidrig
Der Einstieg des Landes Baden-Württemberg beim Energieversorger EnBW verstößt einem Gerichturteil zufolge gegen die Verfassung. SPD und Grüne fordern nun den Rücktritt von Willi Stächele.
insc
06.10.2011 | 17:03
Stuttgart. Stächele war zum Zeitpunkt des Geschäfts baden-württembergischer Finanzminister, heute steht er als Präsident dem Landtag vor. "Wer als Finanzminister einen Verfassungsbruch begangen und die Rechte des Parlaments mit Füßen getreten hat, kann jetzt als Landtagspräsident nicht glaubwürdig als Hüter dieser Rechte auftreten", sagt der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Stoch.
Am 6. Dezember 2010 übernahm die Neckarpri GmbH im Auftrag des Landes für 4,7 Milliarden Euro das Aktienpaket des französischen Versorgers EDF, der damals rund 45 Prozent der Anteile an der EnBW hielt. Die Schulden, die Neckarpri dafür aufnehmen musste, sicherte das Land über eine Garantieerklärung und einen Nachtragshaushalt ab. Die damalige schwarz-gelbe Landesregierung von Stefan Mappus bat dafür zunächst nicht das Parlament um Zustimmung, sondern berief sich auf ein Notbewilligungsrecht des Finanzministers, um den Rückkauf nicht durch ein vorzeitiges Bekanntwerden der Pläne zu gefährden.
Damit verstieß die Regierung nach Ansicht der Richter jedoch gegen die Landesverfassung, die eine Notbewilligung durch den Finanzminister nur bei besonderer zeitlicher Eile vorsieht. Diese habe es beim EnBW-Deal aber nicht gegeben. Auch dürften Kursschwankungen an den Börsen das Budgetrecht des Parlamentes nicht aushebeln. Geklagt hatten die damaligen Oppositionsparteien SPD und Grüne. Die beiden heutigen Regierungsparteien erklärten jedoch, der Kauf solle nicht rückabgewickelt werden.