EnBW kann nicht klagen

Der Energieversorger EnBW legt keine Verfassungsbeschwerde gegen die 13. Atomgesetz-Novelle ein. Weil der Konzern zu 98 Prozent der öffentlichen Hand gehört, sei eine Beschwerde unzulässig.

 
Foto: enbw
 

Karlsruhe. Der Stromriese EnBW muss sich die Energiewende gefallen lassen. Nach der Mehrheitsübernahme durch das Land Baden-Württemberg und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fehle es an der Grundrechtsfähigkeit, teilt das Unternehmen mit.

Die EnBW teile allerdings Auffassung von E.ON, RWE und Vattenfall, wonach die 13. Atomgesetz-Novelle einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten werde. „Wir sind daher zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht bei erfolgreichen Verfassungsbeschwerden der Mitwettbewerber auch die Interessen der EnBW berücksichtigen wird“, so das Unternehmen weiter.

Teilen auf

NO!