EnBW kann nicht klagen
Der Energieversorger EnBW legt keine Verfassungsbeschwerde gegen die 13. Atomgesetz-Novelle ein. Weil der Konzern zu 98 Prozent der öffentlichen Hand gehört, sei eine Beschwerde unzulässig.
Autor:
red
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Veröffentlicht:
01.08.2012 | 12:03
01.08.2012 | 12:03
Wartung einer Stromleitung.
Foto: EnBW
Foto: EnBW
Karlsruhe. Der Stromriese EnBW muss sich die Energiewende gefallen lassen. Nach der Mehrheitsübernahme durch das Land Baden-Württemberg und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fehle es an der Grundrechtsfähigkeit, teilt das Unternehmen mit.
Die EnBW teile allerdings Auffassung von E.ON, RWE und Vattenfall, wonach die 13. Atomgesetz-Novelle einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten werde. „Wir sind daher zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht bei erfolgreichen Verfassungsbeschwerden der Mitwettbewerber auch die Interessen der EnBW berücksichtigen wird“, so das Unternehmen weiter.