Heckler & Koch hat Gewissheit

Der Waffenhersteller zog gegen eine Entscheidung des Bundessicherheitsrates vor Gericht – die Branche hat das Verfahren mit Interesse beobachtet

 
Foto: Heckler & Koch
 

Oberndorf. Die Heckler & Koch (H&K) hat eine Entscheidung des Bundessicherheitsrates durch das Berliner Verwaltungsgericht prüfen lassen. Im Detail warf der Waffenhersteller dem Gremium ein "ermessensfehlerhaftes Vorgehen" bei einer Entscheidung im Jahr 2019 vor: Damals hatte H&K die Lieferung von Maschinenpistolen an die Polizei in Südkorea beantragt – doch während es zuvor ein positives Votum gab, wurde es nun abgelehnt. Begründung? Ist in dem jahrzehntealten Verfahren nicht vorgesehen.

Nun wollten die Oberndorfer eben grundsätzlich klären, ob dieses Vorgehen überhaupt rechtlich zulässig ist. In der Branche hat man dieses wohl erste Verfahren in dieser Sache überhaupt mit großem Interesse verfolgt: Immerhin gibt es in Sachen Waffenausfuhr keine wirkliche Planungsgrundlage, da sich auch der Bundessicherheitsrat – in ihm sitzen verschiedene Minister – nach jeder Bundestagswahl neu zusammensetzt und damit auch die Ansichten zu dem Thema wechseln. Dass das Gremium auch keine Begründung für eine Entscheidung liefert, macht das Verfahren nicht einfacher. Die Kritik daran ist in der Branche groß.

Allerdings wird man damit auch weiterhin leben müssen. Denn: das Verwaltungsgericht sieht vereinfacht ausgedrückt politische Grundsätze einer Regierung als ausreichend für eine Entscheidung an. H&K verzichtete auf Rechtsmittel und ein Sprecher sagte: "Wir akzeptieren die Entscheidung – nun wissen wir, dass die Genehmigungswege korrekt sind."

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