Heckler & Koch muss bluten

Der Bundesgerichtshof bestätigt ein Urteil gegen den Waffenhersteller – und zeigt Hausaufgaben für die Politik auf

 
Foto: Michael Kienzler für econo
 

Oberndorf. Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung des Waffenherstellers Heckler & Koch (HK) wegen der Lieferung von 4200 Sturmgewehren nach Mexiko bestätigt. HK wird deshalb eine Millionensumme an den Bundeshaushalt überweisen müssen – laut Gesetz werden vereinfacht gesagt Einnahmen aus verbotenen Geschäften abgeschöpft. Das haben die Richter nun bestätigt. Ob allerdings tatsächlich die volle Summe von 3,7 Millionen Euro überwiesen werden muss, wird sich im weiteren Verlauf zeigen. HK meldete Gesprächsbedarf unter anderem wegen Verjährungsfristen an.

Allerdings zeigten die Richter auch auf, dass es zwischen dem Außenwirtschaftsgesetz und dem Kriegswaffenkontrollgesetz eine gesetzgeberische Lücke gibt. Deshalb erfolgte auch nicht wie von der Staatsanwaltschaft angestrebt eine schärfere Verurteilung von HK. Nach Angaben des Gerichts sei es Aufgabe der Politik, an diesem Missstand etwas zu ändern – einen Hinweis, den der bekannte HK-Kritiker Jürgen Grässlin prompt aufgriff: Er forderte die Schaffung eines "echten Rüstungsexportkontrollgesetzes", die Bundesregierung habe zu lange weggesehen. 

Grässlin hatte mit einer Anzeige den Prozess ohnehin erst angestoßen. Er sprach nun von einem "Präzedenzurteil für die deutsche Rüstungsindustrie", das zeige, illegaler Waffenhandel werde bestraft und koste "richtig, richtig Geld".

Auch HK-Chef Jens Bodo Koch sieht nach dem Urteil "unsere Unternehmenspolitik der jüngeren Vergangenheit bestätigt": Man setze nun "höchste Maßstäbe" bei der Auswahl der Mitarbeiter auf allen Ebenen an, um so Fehltritten vorzubeugen.

Heckler & Koch hatte zwischen 2006 und 2009 Sturmgewehre nach Mexiko geliefert und dafür einen "Trick" angewendet: Die Empfängeradresse war in einem unkritischen Bundesstaat, die Waffen landeten am Ende aber in Unruheprovinzen, in die nicht geliefert hätte werden dürfen. Ein früherer Vertriebsleiter und eine Sachbearbeiterin wurden deshalb verurteilt, drei andere Personen, darunter frühere Geschäftsführer, hingegen freigesprochen.

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