Rastatt: VGH urteilt gegen Ikea
Ikea darf sein geplantes Möbelhaus in Rastatt nicht errichten. Eine entsprechende Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigt.
Autoren:
red & ando
red & ando
Veröffentlicht:
05.07.2012 | 23:00
05.07.2012 | 23:00
Ikea-Einrichtungshaus.
Foto: Ikea
Foto: Ikea
Rastatt. In Rastatt wird vorerst kein Ikea-Möbelhaus gebaut. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) entschieden. Die Richter gaben damit dem Regierungspräsidium Karlsruhe Recht, das im Juni 2007 den Bau eines Möbelhauses und weiterer Fachmärkte mit einer Gesamtfläche von rund 40.000 Quadratmeter abgelehnt hatte.
Die Stadt Rastatt und Ikea gingen gegen die Ablehnung in Berufung. Der VGH hat die Berufungen abgelehnt. Der schwedische Möbelgigant hatte geplant, nahe der Autobahn, rund drei Kilometer außerhalb der Innenstadt von Rastatt zu bauen. Aus Sicht des Regierungspräsidiums verstößt das Vorhaben gegen die Ziele der Raumordnung.