Ritter Sport bleibt quadratisch

Der Schokoladenhersteller hat einen Sieg im Patentstreit um die Markenrechte errungen. Allerdings geht das Zittern weiter.

 
Foto: pr
 

Waldenbuch. Ist die Quadratform tatsächlich ausreichend, um daraus einen Markenanspruch ableiten zu können? Das ist die Kernfrage, mit der sich der Bundesgerichtshof (BGH) im Streit zwischen dem Patentamt und Ritter Sport befassen mussten. Das Patentgericht hatte zuvor die Markenrechte des Schokoladenherstellers auf Antrag eines Wettbewerbers aufgehoben.

Der BHG in Karlsruhe hat dieses Urteil nun aufgehoben und das Verfahren an die Patenrichter zurückgegeben. Die Karlsruher Richter zeigten sich von der Begründung der Kollegen nicht überzeugt. Die müssen nun noch einmal ran und nach anderen Gründen für ihre Ablehnung suchen – oder das Schutzrecht erhalten. Derweil ist Ritter Sport aber der Gewinner.

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