Schwarzwälder Schinken <br>unter besonderem Schutz
Das Bundespatentgericht hat die Herkunft des Schwarzwälder Schinkens noch enger gefasst. Bislang reichte es, wenn der Schinken in der Region geräuchert wird. Künftig muss er dort auch geschnitten und verpackt werden.
14.10.2011 | 15:29
Schwarzwald. Damit folgt das Münchner Gericht einer Initiative des Schutzverbandes Schwarzwälder Schinkenhersteller. Entsprechend zufrieden gab sich Verbandschef Hans Schnekenburger: „Das Gericht hat sich in seiner Begründung auf die Bedeutung der Rückverfolgbarkeit und der Kontrolleffektivität berufen. Das bedeutet, dass bei einem Global Player wie dem Schwarzwälder Schinken Mengen- und Qualitätskontrollen erforderlich sind, die lückenlos und effektiv nur regional erfolgen können.“ Bislang sei das nicht gegeben. Die Schinkenhersteller befürchten daher, dass ihre erfolgreiche Marke verwässert wird.
Nicht alle Hersteller unterstützen die Initiative des Verbandes. So gibt es kleinere Betriebe, die den Schinken zwar selbst produzieren, ihn aber zum Verarbeiten an Drittunternehmen geben. Die Schwarzwälder Schinkenräucherei Hils etwa. „Das Urteil bedeutet, dass wir unser Geschäft nicht weiter führen können“, sagt Geschäftsführer Christoph Hils. Eine Schneideanlage, die etwa eine halbe Million Euro koste, könne er sich nicht leisten. Das Unternehmen stehe daher vor dem Aus.
Doch auch die Großen müssen sich auf Veränderungen einstellen. Der norddeutsche Fleischkonzern Abraham etwa produziert seinen Schinken zwar regional, lässt ihn aber in Seevetal bei Hamburg zerlegen und verpacken. Das ist mit dem neuen Urteil nicht mehr zulässig. Konzern-Anwältin Andrea Ringle vermutet daher, dass der Verband mit dem Urteil auch Eigeninteressen verfolgt. „Es ist offenischtlich, dass man Abraham nicht im Boot haben wollte – und weiter nicht will“, wird die Anwältin von der Presseagentur DPA zitiert.