Schweizer Bömbli

Ein Lörracher Gericht weist eine Klage aus der Schweiz gegen einen badischen Unternehmer als unverhältnismäßig ab. Das birgt Zündstoff.

 
Foto: Jigal Fichtner
 

Der Kanton Baselland hat Angst um seine Arbeitnehmer. Deshalb hat er einen Mindestlohn eingeführt, der Lohndumping verhindern soll. Besonders im Visier der Baselländer: ausländische Firmen, die ihre Mitarbeiter in den Kanton entsenden.

Besonders eine Kautionsregelung im Gesamtarbeitsvertrag für das Ausbaugewerbe erregt die Gemüter der ausländischen Firmen. 20 000 Schweizer Franken sollte jede Firma bei der Zentralen Paritätischen Berufskommission (ZPK) hinterlegen - für den Fall, dass das Unternehmen gegen den Mindestlohn verstößt und bei einer Kontrolle auffliegt.

Das kommt nämlich nicht gerade selten vor. 2500 Betriebe kontrollierte die ZPK im Jahr 2010 auf Baustellen in Baselland. „Jeder zweite Betrieb hat sich nicht an die geltenden Arbeitsbedingungen gehalten“, erklärt die ZPK.

Genau hier soll die Kaution ansetzen: Es ist für die ZPK nämlich oft schwer, Geldstrafen im Ausland einzutreiben und deshalb wollte sie die Kontrollkosten und die Strafzahlungen direkt von der Kaution abziehen.

Wie schwierig es für die ZPK ist, ihre Kontrollkosten wieder einzutreiben, zeigte jüngst ein Urteil des Arbeitsgerichts Lörrach. Die Richter wiesen eine Klage der ZPK ab. Der Grund: Die Kosten, die die ZPK geltend machte, seien zu hoch, so das Gericht.

Ein Metallbauunternehmen aus dem Landkreis Waldshut hatte zwei Mitarbeiter für insgesamt vier Stunden in den Kanton Baselland entsandt. Die ZPK kontrollierte und kam zu dem Ergebnis, dass die Firma 60 Franken (rund 34 Euro) zu wenig gezahlt habe. Zusätzlich machte die ZPK 875 Franken Kontrollkosten sowie eine Konventionalstrafe und Verfahrenskosten in Höhe von weiteren 975 Franken geltend.

„Normalerweise zahlt ein Handwerksbetrieb die Strafe einfach, damit er Ruhe hat“, wird der betroffene Unternehmer in einer Erklärung zitiert. „Doch das wollte ich nicht mehr mitmachen.“ Die Handwerkskammer Konstanz, die das Unternehmen vor Gericht vertrat, bejubelte die Entscheidung ebenfalls. Sie war bei eigenen Berechnungen nicht zu dem Ergebnis gekommen, dass der Unternehmer zu wenig gezahlt habe.

Aber noch sind viele Fragen offen. Beispielsweise, ob in solchen Verfahren deutsches oder schweizerisches Recht angewendet werden muss. Oder ob die ZPK, ein privatrechtlicher Verein, überhaupt kontrollieren darf. Viele Fragen und damit weiterer Zündstoff.

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