Schwer zu verdauen

Das Bundespatentgericht legt fest, was ein Schwarzwälder Schinken ist. Ein Unternehmen aus dem Schwarzwald hat nun ein Problem.

 
Foto: Michael Bode
 

So richtig verdaut hat Christof Hils das Urteil noch nicht. Es ist die Entscheidung eines einzigen Richters, die Hils vor große Probleme stellt. Hils muss nun überlegen, wie es weitergeht: mit ihm, seinen vier Mitarbeitern und seiner kleinen Schinkenräucherei im Schwarzwald.

Das Bundespatentgericht hat in einem Urteil festgelegt, dass ein Schwarzwälder Schinken im Schwarzwald nicht nur hergestellt, sondern auch geschnitten und verpackt werden muss. „Die Echtheit von geschnittenem und verpacktem Schwarzwälder Schinken ist nur dann hinreichend gewährleistet, wenn die genannten Verpackungsschritte im Schwarzwald durchgeführt werden und dies vor Ort kontrolliert werden kann“, heißt es beim Bundespatentgericht. Bislang reichte es aus, den Schinken im Schwarzwald zu räuchern. Und selbst nach dem neuen Richterspruch müssen die Schweine, aus denen der Schinken entsteht, auch gar nicht aus dem Schwarzwald kommen.

Im Kern geht es also um die Frage, wann ein Schinken ein Schwarzwälder Schinken ist. Es geht um eine geschützte geografische Angabe, eine traditionelle Art des Herstellens, um den Kampf zwischen Unternehmen um ein Produkt, das ein Bestseller auf dem europäischen Markt ist.

Christof Hils hat diese Schlacht verloren. Zusammen mit dem Großverarbeiter Abraham, der seinen Schinken zwar im Schwarzwald räuchert, aber erst am Firmensitz in Seevetal südlich von Hamburg schneidet und verpackt, steht er auf der Seite der Beklagten. Kläger ist die Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller, ein Zusammenschluss von 16 Unternehmen. Pikanterweise ist darunter auch der Schiltacher Ableger von Abraham.

Die Lobbygruppe feiert ihren Sieg. Ihr Ziel war es, den „maximalen Schutz des Schwarzwälder Schinkens auch in Zukunft sicherzustellen“. Und ihn gleichzustellen mit Parma- oder Serrano-Schinken. Mengen- und Qualitätskontrollen könnten lückenlos und effektiv eben nur regional erfolgen, heißt es vom Verband. Gegenspieler Abraham sieht das selbstredend anders und keilt in Richtung des Richters: „Die Entscheidung unterstellt, dass die Lebensmittelüberwachung für diese Schinkenspezialität nur im Schwarzwald erfolgen kann. Damit wird den Kontrollbehörden in den übrigen Bundesländern die Kompetenz in der Überprüfung von Lebensmitteln aberkannt.“

Für den Betrieb von Christof Hils, der seit 1976 besteht und zur traditionsreichen Metzgerei der Familie Hils in Lauterbach bei Schramberg gehört, stellt sich nun eine andere Frage. Die nach seinem Geschäftsmodell. „Ich habe nur dieses eine Produkt, weil ich mich ganz auf die Herstellung spezialisiert habe.“ 500 000 Euro müsste er jetzt in die Hand nehmen: Für eine Schneidemaschine, die dazugehörige Halle, Kühlräume, eine Lagerhalle. Zusammen mit zwei finanzkräftigen Kunden überlegt Hils nun, ob er die Investitionen vielleicht doch stemmen kann oder ob er sich ein anderes Geschäftsfeld suchen muss. An diesem Urteil hat er noch eine Weile zu knabbern.

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