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Die Icann vergibt von 2012 an neue Top-Level-Domains. Streit ist dabei programmiert. Denn es können Markenrechte verletzt werden.
insc
12.08.2011 | 11:44
Foto: Michael Bode
Freiburg/Karlsruhe. Allzu dumm-dreist darf man auch im Internet nicht sein. Nicht etwa so wie der Mann, der sich die Domain www.weideglück.de sicherte. Als die Molkerei bei ihm anklopfte und ihn auf eine Markenrechtsverletzung hinwies, antwortete der Mann, er habe nur private Bilder auf die Seite stellen wollen. Weideglück sei sein Spitzname, weil er als Kind glücklich über Almen und Wiesen spaziert sei. Den Richter überzeugte er mit dieser Geschichte jedoch nicht.
„Domains sind keine Marken, können aber Marken verletzen“, stellt Norbert Hebeis, Rechtsabwalt bei Friedrich Graf von Westphalen in Freiburg, fest. Es kommt auf den Inhalt der Website an, ob sie in die Irre führt oder Marken verletzt. Die Rechtsprechung sei aber sehr kompliziert.
Solche Probleme könnten in der nächsten Zeit deutlich zunehmen. Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (Icann), die weltweit Internetadressen verwaltet, will im Jahr 2012 neue Top-Level-Domains (TLD) vergeben. Derzeit gibt es etwa 200 Länderendungen wie .de oder .fr sowie 22 TLDs wie .com, .info oder .biz. Bald könnten also 500 weitere TLDs hinzukommen. Wer eine solche TLD haben möchte, muss sich bei der Icann bewerben.
Hier beginnt das Problem. „Viele Kollisionen werden jetzt erst ausgelöst“, erwartet Patentanwalt Holger Geitz von der Karlsruher Kanzlei Geitz Truckenmüller Lucht. Auch Mittelständler könnten davon betroffen sein. „Zum Beispiel, wenn sie eine gut eingeführte Marke besitzen und verhindern wollen, dass kleinere Unternehmen draufspringen, und wenn über die Website tatsächlich Geschäft generiert wird“, sagt Geitz.
Abzuwarten, bis ein anderer sich die Domain gesichert hat, und erst dann zu verhandeln oder zu klagen, kann ein Risiko sein. Zwar gibt es mit den Landgerichten Mannheim und Düsseldorf Spezialgerichte für solche Fragen. Doch wenn einer der beiden streitenden Parteien im Ausland sitzt, wird es schon deutlich schwieriger. Zumal prinzipiell jedes Gericht dann anders entscheiden kann, denn die Rechtslage ist unsicher.
Geitz rät deshalb größeren Mittelständlern, sich im Zweifel ins Bieterverfahren zu begeben und darin abzuklären, ob jemand die besseren Rechte innehat. Denn: „Der ganze Domain-Bereich hat uns viel Arbeit gebracht. Wir leben viel von echten Anfängerfehlern“, erzählt Geitz.
Es gibt aber auch professionelle „Domain-Grabber“, also Leute, die sich Domains sichern, mit dem Ziel, sie später zu einem hohen Preis an die Inhaber des Markenrechts verkaufen zu können.
Das Gros der Streitfälle, sagt Greitz, wird noch ohne Gericht gelöst. Geht es aber vor den Richter, sollte der Markeninhaber gute Chancen haben. Der Mann mit dem seltsamen Spitznamen Weideglück hat das aber erst lernen müssen.